Notar

Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Zur sachgerechten Beratung und zur rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung des Vertrages sieht das Gesetz die Mitwirkung des Notars vor.

Dabei ist es meine Aufgabe, als neutraler und unabhängiger Berater die Interessen aller Beteiligten im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen. Insbesondere achte ich dabei darauf, dass Sie keine ungesicherten Vorleistungen erbringen, also der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlt, wenn sein (lastenfreier) Eigentumserwerb gesichert ist, und andererseits der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Nach der Beurkundung gewährleisten wir eine zügige und sichere Abwicklung des Vertrages bis zur Eigentumsumschreibung.


Wir stehen Ihnen aber nicht nur beim Verkauf, sondern bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Immobilien gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Kauf von Immobilien und Wohnungen
  • Aufteilung einer Immobilie in Wohnungen
  • Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden
  • Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten
  • Grundbuchberichtigung (etwa nach Todesfall)

Erbrecht

Wie kann Vermögen sicher übertragen werden? Erst im Todesfall oder besser schon zu Lebzeiten? Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Erbrecht und Schenkungen. Dabei nehmen wir Ihre individuelle persönliche Lebenssituation in den Blick und entwickeln die für Sie optimale Lösung.

Wir stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung bei:

  • Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erbscheinsantrag
  • Erbausschlagung
  • Erbauseinandersetzung
  • Grundbuchberichtigung nach Todesfall

Gesellschafts- und Unternehmens­recht

Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen ganzheitlich – von der Gründung über strukturelle Änderungen bis zum Verkauf oder zur Übertragung auf die nächste Generation. Die Unternehmensführung stellt hohe Anforderungen und ist mit Risiken bis hin zur persönlichen Haftung verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit mir als Notar einen kompetenten Berater an Ihrer Seite haben, der maßgeschneiderte rechtssichere Lösungen bietet und Sie sich auf betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte konzentrieren können. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Gründung eines Unternehmens (insbesondere Beratung zur passenden Rechtsform und zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrags)
  • Umstrukturierungsmaßnahmen (etwa Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung)
  • Corporate Housekeeping (insbesondere Handelsregisteranmeldungen)
  • Kapitalmaßnahmen
  • Anteilsverkauf
  • Nachfolgeplanung

Ehe- und Familienrecht

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft – ehelich oder nichtehelich – gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Das Zusammenleben wirft allerdings auch rechtliche Fragen auf, die bedacht werden sollten. Was geschieht mit unserem Vermögen? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Was passiert im Fall einer Trennung?

Als Notar berate ich Sie mit dem erforderlichen Weitblick in allen Fragen des Ehe- und Familienrechts, insbesondere bei:

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinverhandlungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Eheverträge mit Vereinbarungen zum Güterstand und Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsvereinbarungen

Vorsorge und Betreuung

Vorsorgen ist heute wichtiger denn je. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „in gesunden Tagen“ die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheiden und handeln soll. Gerne stehen wir Ihnen mit versiertem Rat zur Verfügung bei:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Sorgerechtsverfügung

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Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch mit uns,
Telefon: 0511 9999 4747 oder E-Mail: kanzlei@addlegal.de.

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