Ehe- und Familienrecht

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft – ehelich oder nichtehelich – gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Das Zusammenleben wirft allerdings auch rechtliche Fragen auf, die bedacht werden sollten. Was geschieht mit unserem Vermögen? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Was passiert im Fall einer Trennung?

Als Notar berate ich Sie mit dem erforderlichen Weitblick in allen Fragen des Ehe- und Familienrechts, insbesondere bei:

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinverhandlungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Eheverträge mit Vereinbarungen zum Güterstand und Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsvereinbarungen



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 Rosandic-Bruns Schwenker Michel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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