Vorsorge und Betreuung

Vorsorgen ist heute wichtiger denn je. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „in gesunden Tagen“ die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheiden und handeln soll. Gerne stehen wir Ihnen mit versiertem Rat zur Verfügung bei:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Sorgerechtsverfügung


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